Darf man Material wie Audiofiles aus YT aufbereiten?

Wenn die Tonart geändert, etwas geschnitten oder sonst wie verändert wird, dann kann es sein, dass hier das Bearbeitungsrecht des Urhebers berührt wird. Bearbeitet darf ein Werk nur dann werden, wenn eine ausdrückliche Zustimmung dafür vorliegt, was üblicherweise hier nicht gegeben sein dürfte. Die Bearbeitung zu machen ist noch nicht das Problem, die Bearbeitung allerdings zu nutzen, etwa an SuS weiterzugeben ist dann nur mit der Zustimmung des Berechtigten erlaubt.

Davon ausgenommen sind sogenannte geringfügige Änderungen, also nur ein Kürzen, möglicherweise eine digitale Transposition oder geringfügige Änderung der Geschwindigkeit: Dafür braucht man keine Zustimmung des Urhebers, der berechtigte Nutzer darf solche geringfügigen Änderungen vornehmen, der Rechteinhaber kann das nicht verhindern.